JURA INFOS | Jura Lernplan erstellen – Organisation Jurastudium – 1. Examen – Referendariat – 2. Staatsexamen

Unsere Info-Seite rund um das Jurastudium, die Examensvorbereitung, die Organisation Jura Studium und die Struktur Jura

Herzlich willkommen in unserem Informationsbericht über Jura, in dem du alle Infos rund um Jura, Struktur Jura und die Organisation Jura Studium erhältst. Die Informationen beruhen auf eigenen Erfahrungen der Mitarbeiter von JURALERNPLAN, die das gesamte Jurastudium über das 1. Examen gefolgt vom Referendariat bis hin zum 2. Staatsexamen hinter sich gebracht haben. Beachtet bitte, dass die Mitarbeiter von JURALERNPLAN überwiegend in Nordrhein-Westfalen studiert und das Referendariat dort absolviert haben, sodass die Informationen vor dem Hintergrund anderer landesrechtlicher Regelungen abweichen können.

Organisation Jura Studium

Anforderungen

Das Jurastudium kann nach dem Abitur an den meisten Universitäten in Deutschland zum Sommersemester oder Wintersemester begonnen werden und ist oftmals NC-beschränkt. Der numerus clausus unterscheidet sich von Uni zu Uni und von Jahr zu Jahr. Eine aktuelle Übersicht kann hier abgerufen werden. Bemerkenswert ist, das Jura nicht - wie landläufig angenommen - ausschließlich mit einem sehr guten Abiturschnitt von 1,xxx studiert werden kann, sondern viele Universitäten auch 2,xx oder 3,xx Abitur (gegebenenfalls mit wenigen Wartesemestern) zulassen. Im Übrigen vergeben manche Universitäten eine Art "Sozialpunkte", die eine schwächere Abiturnote wieder ausgleichen kann. Solche "Sozialpunkte" können sich aus Familienbindungen in der konkreten Universitätsstadt, ein Hauptwohnsitz oder Ähnlichem ergeben und sollte bei der Universität erfragt werden.

Ablauf

Grundlegend ist das Jurastudium in ein Grundstudium und ein Hauptstudium geteilt. Das Grundstudium endet mit der Zwischenprüfung und das Hauptstudium mit der Schwerpunktbereichtsprüfung. Zudem zählt die Note der Schwerpunktbereichsprüfung zu Teilen in die Gesamtnote des 1. juristischen Staatsexamens hinein, die sich aus dem Staatsteil und der Schwerpunktbereichsnote zusammensetzt. In welchem Verhältnis sich die Note zusammensetzt, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

Das Grundstudium

Das Grundstudium, das auf  4 Semester angelegt ist, endet mit dem Abschluss der das gesamten Grundstudium begleitenden Zwischenprüfung, die mit Erreichen aller erforderlichen Scheine abgeschlossen wird. An der Universität zu Köln ist das Grundstudium folgendermaßen aufgebaut:

Die Studierenden sollen alle der folgenden Vorlesungen besuchen:

a)  im Bereich „Kerngebiete des Bürgerlichen Rechts“:

  • Allgemeiner Teil des BGB am Beispiel des Kaufvertrags
  • Schuldrecht Allgemeiner Teil am Beispiel des Kaufvertrags
  • Vertragliche Schuldverhältnisse
  •  Gesetzliche Schuldverhältnisse
  • Sachenrecht
  • Kreditsicherungsrecht

b)  im Bereich „weitere Gebiete des Bürgerlichen Rechts“:

  • Arbeitsrecht
  • Zivilprozessrecht
  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Familien- und Erbrecht
  • Internationales Privatrecht

c) im Bereich „Staatsrecht“:

  • Grundrechte
  • Staatsorganisationsrecht mit Verfassungsprozessrecht
  • Staatsrecht III mit Europarecht und Bezügen zum Völkerrecht

d)  im Bereich „Verwaltungsrecht“:

  • Allgemeines Verwaltungsrecht
  • Besonderes Verwaltungsrecht
  • Verwaltungsprozessrecht

e)  im Bereich „Strafrecht“:

  • Strafrecht I – Allgemeiner Teil 1 und Besonderer Teil 1
  • Strafrecht II – Allgemeiner Teil 2 und Besonderer Teil 2
  • Strafrecht III – Besonderer Teil 3
  • Strafverfahrensrecht

Zudem sollen zwei der folgenden Grundlagenvorlesungen besucht werden:

  • Römische Rechtsgeschichte
  • Deutsche Rechtsgeschichte
  • Einführung in das Kirchenrecht
  • Allgemeine Staatslehre
  • Einführung in die Rechtstheorie

Durch diese Vielzahl an Vorlesungen, die besucht werden sollen, kommt es regelmäßig dazu, dass Studierende die vorgesehene Studienzeit von 4 Semestern für das Grundstudium überschreiten, wenn sie tatsächlich alle vorgesehenen Vorlesungen hören möchten. Weiterhin werden die Vorlesungen von Arbeitsgemeinschaften bzw. Tutorien begleitet, in denen das in den Vorlesungen erworbene Wissen auch "praktisch" - also anhand von Übungsfällen - umgesetzt werden soll.

Auch müssen im Grundstudium während der Semesterferien Hausarbeiten geschrieben werden, wobei dies ebenfalls vom Studienort abhängig ist.

Das 1. Semester Jura

Das erste Semester Jura ist entscheidend für den weiteren Verlauf deines Studiums, da du hier die Grundlagen legst. Es ist wichtig, ein Haus auf einem festen Fundament zu bauen. Daher empfehlen wir, schon im 1. Semester mit einem Jura Lernplan zu lernen, um die Lerninhalte systematisch und strukturiert zu lernen und für die kommenden Semester zu vertiefen. Selbstverständlich sollte auch direkt am Anfang die vielen Einführungsveranstaltungen und auch Partys wahrgenommen werden, um Kontakte zu anderen Kommilitonen zu knüpfen - vielleicht findet sich hier ja auch der ein oder andere Kandidat für eine private Lerngruppe. Zudem empfehlen wir, gerade im ersten Semester jede im Studienplan vorgesehene Vorlesung zu besuchen. Nur so kannst du herausfinden, wie gut mit anhand der Vorlesung dir erstes Wissen aneignen kannst.

Buchempfehlungen

Damit du Jura durchziehst, haben wir dir einige Buchempfehlungen zusammengestellt. Diese Empfehlungen von Büchern haben zur Aufgabe, deine Zielstrebigkeit, Wille, Fokus, Motivation, Kraft und innere Ruhe zu verbessern. Alle empfohlenen Bücher wurden von Mitarbeitern des Teams von JURALERNPLAN gelesen.

Die Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung in Jura besteht man automatisch, wenn man eine durch die Universität vorgesehene Anzahl an Klausuren, die am Ende des Semesters zu den entsprechenden, oben aufgeführten, Vorlesungen angeboten werden, bestanden hat. Es handelt sich also nicht um eine zusätzliche Abschlussprüfung, sondern um Zusammenfassung der im Grundstudium abgelegten Leistungen inklusive der Hausarbeiten. Die Zwischenprüfung ist die erste Hürde im Jurastudium und bildet sowohl die Zulassungsvoraussetzung für das Hauptstudium als auch für das 1. Examen. Die Universitäten nutzen die anspruchsvolle Zwischenprüfung bereits dazu, diejenigen Studierenden "auszusieben", die für das Jurastudium nicht geeignet sind. Daher liegen die Durchfallquoten der Zwischenprüfungen bei circa 20 bis 50 Prozent.

Das Hauptstudium

Nachdem die Zwischenprüfung bestanden ist, beginnt das Hauptstudium in Jura. Dieses besteht aus den großen Übungen, Hausarbeiten sowie dem Schwerpunktbereich. Der Schwerpunktbereich dient dazu, sich zu spezialisieren und zum ersten Mal im Jurastudium Vorlesungen aus einem Themenbereich auszuwählen, das den Studenten selbst interessiert. Die Universität zu Köln bietet folgende Schwerpunktbereiche an, die sich durch die enthaltenen Vorlesungen unterscheiden (wobei es auch Überschneidungen gibt):

  1. Unternehmensrecht
  2. Rechtspflege und Notariat
  3. Geistiges Eigentum und Wettbewerb
  4. Bank-, Kapitalmarkt- und Versicherungsrecht
  5. Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht, Versicherungsrecht, Medizinrecht und Gesundheitsrecht
  6. Internationales Privat-, Wirtschafts- und Verfahrensrecht
  7. Rechtsentwicklungen in der Moderne
  8. Öffentliches Recht
  9. Völker- und Europarecht
  10. Steuerrecht und Bilanzrecht
  11. Religion, Kultur und Recht
  12. Medien- und Kommunikationsrecht
  13. Kriminologie, Jugendkriminalrecht, Strafvollzug
  14. Internationales Strafrecht, Strafverfahren, praxisrelevante Gebiete des Strafrechts

Zudem müssen im Hauptstudium Softskills erworben werden, die durch sogenannte Schlüsselqualifikationen nachgewiesen werden. An den zugrundeliegenden Veranstaltungen muss man regelmäßig nur teilnehmen, ohne dass diese mit einer Prüfung enden. Schlüsselqualifikationen umfassen auf den Beruf bezogene persönliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen, die bei der Bewältigung des Berufslebens helfen sollen. Beispielhaft handelt es sich um Veranstaltungen wie "Zeugenvernehmung in Theorie und Praxis", "Vertragsgestaltung in der Praxis", "Erfolgreiches Verhandeln", "Beweislehre und Beweiswürdigung" oder "Psychologie der Zeugenvernehmung".

Die Schwerpunktbereichsprüfung

Die Schwerpunktbereichsprüfung ist bestanden, wenn alle erforderlichen Leistungen aus dem Haupststudium erbracht sind. Die erreichte Gesamtnote fließt teilweise in die Gesamtnote des Staatsexamens - in je nach Bundesland unterschiedlichen Verhältnissen - ein. Die Note des Schwerpunktbereichs setzt sich wiederum zusammen aus den Noten bestimmter erbrachter Leistungen des Hauptstudiums. In Köln sind setzt sie sich zusammen aus den Noten der Klausuren des Schwerpunktbereichs (aber nicht der großen Übungen) sowie aus der Schwerpunktseminararbeit. Bei der Schwerpunktseminararbeit handelt es sich um eine vertiefte wissenschaftliche Auseinandersetzung mit einer Thematik aus dem gewählten Schwerpunktbereich, dessen Ergebnisse im Anschluss in Form eines Seminars präsentiert werden müssen, an das sich ein Prüfungsgespräch über die Seminararbeit anschließt, das um allgemeine Rechtsfragen aus dem Schwerpunktbereich ergänzt werden kann.

Lernplan Jurastudium mit Struktur Jura

Ein Jura Lernplan Studium ist für erfolgreiches Lernen essentiell. Es ist zu empfehlen, sich schon frühzeitig auf die Klausuren des jeweiligen Semesters mit einem Jura Lernplan strukturiert vorzubereiten. Viele Studierende vergessen, dass das erworbene Wissen gerade nicht nur für die Klausur gelernt werden muss, um die konkrete Klausur und am Ende die Zwischenprüfung zu bestehen, sondern das gesamte Wissen auch für das 1. Staatsexamen wieder zur Verfügung stehen muss. Eine Vielzahl Studierender scheitert an einer strukturierten Examensvorbereitung über das gesamte Semester und versucht dann in den letzten vier Wochen vor dem Klausurtermin mit einer Art "Bulimielernen" die Klausur möglichst gut zu bestehen. Bulimielernen? Wissen reinschaufeln, während der der Klausur "auskotzen" und danach alles wieder vergessen. Das funktioniert teilweise auch ganz gut und man kann sich erfolgreich durch die ein oder andere Klausur mogeln. Effektiv ist das Ganze aber nur in diesem Moment und das böse Erwachen kommt spätestens dann, wenn man in die Examensvorbereitung geht. Daher sollte sich schon im Studium strukturiert auf die Klausuren am Ende des Semesters mit einem Lernplan für das Jurastudium systematisch vorbereitet werden. Hier muss die Länge des Lernplans individuell bestimmt werden, in Frage kommt beispielsweise ein Jura Lernplan 3 Monate oder auch ein Jura Lernplan 6 Monate, der über zwei Semester verteilt wird.

Das 1. Examen

Das 1. Examen stellt die Abschlussprüfung nach dem Jurastudium dar und setzt sich aus staatlicher Pflichtfachprüfung und der universitären Schwerpunktbereichsprüfung zusammen. Die staatliche Pflichtfachprüfung wird vor einem der Justizprüfungsämter abgelegt und geht zu 70 % in die Gesamtnote der ersten Prüfung ein, während der universitäre Schwerpunktbereich in NRW mit 30 % einfließt.  Zum ersten juristischen Staatsexamen kann man sich anmelden, wenn man die entsprchenden Anforderungen erfüllt, die sich wiederum von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. 

Die Anmeldung erfordert in NRW folgende Unterlagen:

  • Ausgefüllter Anmeldebogen
  • Unterschriebener Lebenslauf, in dem der Werdegang in der Zeit zwischen Abitur und der Meldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung darzulegen ist
  • Abiturzeugnis
  • Geburtsurkunde und gegebenenfalls Heiratsurkunde
  • Aktuelles Lichtbild
  • Für jedes Fachsemester einen Nachweis der Immatrikulation und einen unterschriebener Belegbogen
  • Bei einem Studienortwechsel: zusätzlich eine Exmatrikulationsbescheinigung der früheren Universität bei einem Vorstudium: Immatrikulationsnachweise für jedes Semester und gegebenenfalls eine Exmatrikulationsbescheinigung
  • Nachweis über das Bestehen der Zwischenprüfung
  • Fremdsprachennachweis
  • Praktikumsbescheinigungen

Ablauf

Nachdem man sich für einen Schreibtermin angemeldet hat (in NRW jeden Monat geschrieben, bis auf 2-3 Monate im Jahr), erhält man die Ladung zur Anfertigung der Aufsichtsarbeiten (sprich Klausuren) für das 1. Examen. Man schreibt insgesamt 6 Klausuren a 5 Stunden, meistens verteilt über einen Zeitraum von 2 Wochen. Hierbei handelt es sich um 3 Klausuren aus dem Zivilrecht, 2 Klausuren aus dem Öffentlichen Recht und eine Klausur aus dem Strafrecht. Nachdem man die schriftlichen Klausuren bestanden hat, folgt die mündliche Prüfung im 5. Monat nach dem jeweiligen Schreibtermin. Die mündliche Prüfung beginnt in NRW zunächst mit einem Aktenvortrag, den man in einer Stunde vorbereitet und anschließend in maximal 12 Minuten vor der dreiköpfigen Prüfungskommission in freier Rede präsentiert. Danach folgen die vom Vortrag losgelösten Prüfungsgespräche mit jeweils 50 Minuten Prüfungszeit pro Rechtsgebiet (Zivilrecht, Öffentliches Recht, Strafrecht), die sich jedoch auf die 4-6 Prüflinge verteilt.

Examensvorbereitung

Je nachdem wann man seinen Schreibtermin hat, bleibt einem eine gewisse Zeit für die Examensvorbereitung. Die meisten Examenskandidaten verwenden ein bis zwei Jahre für die Examensvorbereitung. Um sich auf das 1. Examen vorzubereiten, bestehen verschiedene Möglichkeiten. Man kann private Repetitorien besuchen, die einem mehr oder weniger den Stoff, den man für die erste Staatsprüfung können muss, innerhalb von circa einem Jahr beibringen möchten. Man kann aber auch ein universitäres Repetitorium besuchen, die sich immer mehr als kostenfreie Konkurrenz zu den kommerziellen Repetitorien sehen. Oder man kann sich auch ohne Repetitorium auf das Staatsexamen vorbereiten, was deutlich mehr Selbstverantwortung erfordert. Unabhängig davon, wie man sich auf das Examen vorbereiten möchte, handelt es sich um einen Marathonlauf, bei dem man für Monate am Schreibtisch sitzt bzw. in der Bibliothek abtaucht, um die riesige Stoffmenge, die man können muss, bewältigen zu können.

Repetitorium

Unsere Mitarbeiter selbst haben sich allesamt mit einem Repetitorium auf das Staatsexamen vorbereitet, um sich die Arbeit zu sparen, die einzelnen Stoffgebiete selbst eingrenzen zu müssen und zu verhindern, dass am Ende etwas vergessen wird. Zudem steigt durch ein Repetitorium ganz deutlich der Druck auf einen selbst, da man die Kurse in größeren Gruppen von 20-40 angehenden Juristen besucht, die alle ehrgeizig ihre persönlichen Ziele verfolgen und man dadurch angespornt wird, intensiv zu lernen. Welches Repetitorium man besucht, ist Geschmackssache, sodass wir an dieser Stelle keine Empfehlung aussprechen möchten.

Aber wir können dir eine Hilfestellung liefern: Im großen Repetitoriumsvergleich von JURALERNPLAN zeigen wir dir Vorteile und Nachteile eines kommerziellen Reps und vergleichen die großen Anbieter untereinander. So kannst du dich gegebenenfalls besser entscheiden und deine Wahl treffen, um erfolgreich das Staatsexamen zu meistern.

Den großen Repetitoriumsvergleich findest du hier:

Hier noch eine Auflistung der größten Repetitorien:

Online-Repetitorium

Weiterhin gibt es mittlerweile Online-Repetitorien, die durch abgefilmte Präsenzrepetitorien eine Vorbereitung auf das 1. Examen mit mehr Flexibilität ermöglichen. Vollkommen losgelöst von irgendwelchen Kurszeiten ermöglicht eine Online-Repetitorium, dass man die Videos schaut, wenn es einem zeitlich passt. Andererseits läuft man natürlich auch Gefahr, zu prokrastinieren, wenn einem der Druck vom Präsenzrepetitor und den anderen Teilnehmern der Repetitorien fehlt. Daher sehen wir die Möglichkeit der Online-Repetitorien eher als sinnvolle Ergänzung zu Präsenzrepetitorien an, wobei dies durchaus davon abhängig ist, wie stark man sich selbst disziplinieren kann. Bekannte Anbieter sind folgende:

Examen ohne Rep

Auch kann das Examen ohne Rep vorbereitetet werden. Die Examensvorbereitung ohne Repetitorium bietet den entscheidenden Vorteil, dass man weniger Kosten hat und gleichzeitig viel freier in der Zeiteinteilung ist. Allerdings ist zu beachten, dass man sich mindestens ein Jahr Zeit nehmen muss, besser anderthalb Jahre, um den Stoff für das Examen selbstständig zu erarbeiten und gleichzeitig zu wiederholen. Auch hierbei ist ein Lernplan essentiell, um die selbstständige Vorbereitung auf das Staatsexamen mit einem bewährten System effektiv zu gestalten.

juraexamen.info

Als unverzichtbarer Helfer während der Examensvorbereitung hat sich das Portal juraexamen.info herausgestellt. Auf dieser Internetseite findet man viele Tipps für die Examensvorbereitung, aber auch aktuelle Rechtsprechungshinweise und examensrelevante Themen wie einen Examensreport über das, was in den verschiedenen Staatsexamensklausuren der Vormonate gelaufen ist sowie Tagesgeschehen aus juristischer Sicht. Auch für die mündliche Prüfung lohnt sich der Blick auf juraexamen.info.

Lernplan 1. Examen Jura

Ein Jura Lernplan 1. Examen ist wirklich entscheidend, auch wenn man mithilfe von einem Repetitorium lernen möchte. Da man sich auf das 1. Examen über einen wirklich langen Zeitraum von 1 - 2 Jahren vorbereiten muss, ist es notwendig, seine Zeit während des Repetitoriums mit einem Jura Lernplan zu strukturieren, um nicht den Überblick zu verlieren. Das gesamte Wissen muss am Ende der Examensvorbereitung während der Klausuren für das 1. Staatsexamen bereit stehen. Daher empfehlen wir, sich mit einem Jura Lernplan für das 1. Examen mit Rep vorzubereiten, um so die ganze Zeit der Examensvorbereitung systematisch und strukturiert angehen zu können. Der Lernplan für das Juraexamen ist insoweit essentiell, um erfolgreich lernen zu können.

Wenn man das Examen ohne Rep angehen will, bietet sich gleichfalls an, mit einem bewährten Lernsystem vorzugehen. Der Lernplan für das 1. Examen ohne Rep bietet hierbei die Sicherheit, dass man sich die abgeprüften Inhalte erarbeitet und das Wissen bis zum Examen so vertieft und wiederholt, dass man es während der Examensklausuren auch wirklich abrufen kann.

Ein Jura Lernplan 12 Monate plus minus zwei bis vier Monate dürfte insoweit die richtige Länge haben - insgesamt nur drei oder sechs Monate Lernpläne sind einfach zu kurz für eine anständige Vorbereitung auf das 1. Examen.

JURALERNPLAN Vergessenskurve Examen ohne Rep jura repetitorium

Das Referendariat

Nachdem man das erste juristische Staatsexamen bestanden hat, kann man sich zum Referendariat melden. Hierbei handelt es sich um eine circa zweijährige praktische Ausbildung, in der verschiedene Stationen durchlaufen werden. Um was es sich für Stationen handelt und in welcher Reihenfolge diese abzuleisten sind, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Nordrhein-Westfalen vergibt freie Referendarstellung nicht nach Leistungen im 1. Examen, sondern entscheidend für den Zeitpunkt der Einstellung ist der Eingang des Antrags bei dem jeweiligen OLG.

Bewerbungsunterlagen

In Nordrhein-Westfalen sind folgende Bewerbungsunterlagen für eine Bewerbung im Referendariat im Wesentlichen notwendig:

  • öffentlich oder amtlich beglaubigte Abschrift bzw. Ablichtung des Zeugnisses über das Bestehen der 1. juristischen Prüfung
  • einen unterschriebenen Lebenslauf
  • eine beglaubigte Ablichtung der Geburtsurkunde sowie ggf. weitere Personenstandsurkunden
  • Passbilder
  • eine Erklärung zu Vorstrafen gemäß Vordruck
  • eine Erklärung zum Gesundheitszustand gemäß Vordruck
  • Ggf. eine Wehrdienst- oder Zivildienstbescheinigung
  • ein Führungszeugnis
  • Ggf. vom OLG abhängige spezielle Unterlagen

Circa 6 Wochen vor dem vorgesehenen Einstellungstermin erhält man von der Referendarabteilung ein Angebot auf einen Referendarplatz für das Referendariat. Diesen kann man dann in der gesetzten Frist annehmen.

Die einzelnen Stationen

Die einzelnen Abschnitte des Referendariats sind in Nordrhein-Westfalen wie folgt aufgebaut:

  • Monat 1 bis 5 Zivilrechtsstation: Station bei Gericht in Zivilsachen, also Arbeit bei einem Richter am Amtsgericht oder am Landgericht, begleitet von der wöchentlich stattfindenden Arbeitsgemeinschaft
  • Monat 6 bis 8 Strafrechtsstation: Station bei der Staatsanwaltschaft (ausnahmsweise auch beim Strafrichter), ebenfalls begleitet von der wöchentlich stattfindenden AG
  • Monat 9 bis 11 Verwaltungsstation: Station bei der Kommunalverwaltung der Stadt, des Kreises oder bei der Bezirksregierung, regelmäßig ein Amt, begleitet von der wöchentlich stattfindenden AG bei der Bezirksregierung Stat
  • Monat 12 bis 20 Anwaltsstation: Station bei einem Rechtsanwalt oder einer Kanzlei, auch bis zu 3 Monate in einer Rechtsabteilung eines Unternehmens, begleitet von der wöchentlich stattfindenden Fortgeschrittenenarbeitsgemeinschaft, sog. F-AG (Fortgeschrittenen-Arbeitsgemeinschaft)
  • Im Monat 21: Schriftliche Klausuren des 2. Staatsexamens, 8 Klausuren
  • Monat 22 bis 24 Wahlstation: Freie Wahl der Ausbildungsstelle solange juristischer Zusammenhang
  • Monat 25: Überbrückungsmonat
  • Monat 26 Mündliche Prüfung: Mündliche Prüfung am LJPA, Justizministerium Nordrhein-Westfalen

Tauchen

Beim "Tauchen" handelt es sich um die Zeit vor den schriftlichen Klausuren, die man mit dem ausschließlichen Lernen für die schriftlichen Klausuren zubringt. Die Tauchphase findet während der neunmonatigen Anwaltsstation (im zehnten Monat der Anwaltsstation laufen die Examensklausuren) statt, wobei die Länge davon abhängig ist, auf was sich der ausbildende Rechtsanwalt einlässt. Eingebürgert hat sich, dass circa 5 Monate gearbeitet wird und 4 Monate getaucht. Auch werden manchmal 4 Monate gearbeitet und 5 Monate getaucht. Manche Referendare tauchen auch die ganzen 9 Monate der Anwaltstation, in der sie sich von einem befreundeten Rechtsanwalt "ausbilden" lassen, der dies zulässt. Natürlich braucht man einige Zeit zum Lernen, aber gleichzeitig sollte man auch erste Erfahrung im möglichen Beruf sammeln. Zudem ist zu beachten, dass bereits vor der Tauchphase aktiv gelernt werden sollte und die AG-Vorlesungen nachbereitet werden müssen, um nicht 3 Monate vor den schriftlichen Examensklausuren vor einem Berg an Arbeit zu stehen, der nur schlecht als recht bewältigt werden kann.

Lernplan zweites Staatsexamen Jura

Warum ist ein Jura Lernplan zweites Staatsexamen so ernorm wichtig? Für das 2. Staatsexamen muss während des gesamten Referendariats aktiv gelernt werden, da die Stoffmenge enorm hoch ist und man nicht vergessen darf, dass der Stoff des 1. Examens ebenfalls präsent sein muss. Daher ist es Pflicht, sich mit einem Jura Lernplan für das 2. Examen die Zeit des Referendariats zu strukturieren. Hierbei ist ein systematischer Lernplan notwendig. JURALERNPLAN bietet insoweit ein bewährtes Lernsystem für die zweite juristische Staatsprüfung, das das gesamte Referendariat zeitlich strukturiert. So wird die Examensvorbereitung in der späteren Tauchphase optimal genutzt, Detailwissen aufzubauen und während der schriftlichen Klausuren abrufbereit zu haben. Also: Jura Lernplan erstellen und von Anfang an erfolgreich lernen.

Buchempfehlungen

Damit du während des Referendariats auf den letzten Metern zum Volljuristen deine Zielstrebigkeit behältst, schau in unsere Buchempfehlungen. Diese Empfehlungen von Büchern haben zur Aufgabe, deine Motivation, Zielstrebigkeit, Fokussierung, Kraft und innere Ruhe zu verbessern. Tatsächlich wurden alle Empfehlungen auch von Mitarbeitern von JURALERNPLAN gelesen.

Kaiserseminare

Sehr bekannt sind die sogenannten Kaiserseminare als Repetitorium für das zweite Examen. Hierbei handelt es sich um Crashkurse, die am Wochenende stattfinden. Die Dozenten machen einem klar, dass es sich bei den vermittelten Inhalte um genau den Grundstoff handelt, der im Examen "sitzen" muss. Dieser Aussagen können wir voll und ganz zustimmen, da unsere Mitarbeiter während der Vorbereitung auf das zweite Examen selbst folgende Crashkurse der Kaiserseminare in Dortmund besucht haben:

  • Kaiserseminar Materielles Zivilrecht - ★★★★☆ - Dozent RA Torsten Kaiser
  • Kaiserseminar Materielles Strafrecht ★★☆☆☆ - Dozent RA Sascha Lübbersmann
  • Kaiserseminar Die Staatsanwaltschaftsklausur ★★★★★ - Dozent MDgt. Dr. Torsten Holleck
  • Kaiserseminar Zivilprozessrecht und Zivilgerichtsklausur ★★★★☆ - Dozent RiAG Tekin Polat
  • Kaiserseminar Die zivilrechtliche Zwangsvollstreckungsklausur ★★★★★ - Dozent RiLG Jan Kaiser
  • Kaiserseminar Die Revisions- und Urteilsklausur ★★★☆☆ - Dozent RiOLG Marc Russack
  • Kaiserseminar Die zivilrechtliche Rechtsanwaltsklausur ★★★★★ - Dozent RA Dr. Peter Becker
  • Kaiserseminar Die öffentlich-rechtliche Gerichts-, Behörden-, und Rechtsanwaltsklausur ★★★☆☆ - Dozent RiLSG Thomas Köster
  • Kaiserseminar Die Mündliche Prüfung im Assessorexamen ★★☆☆☆ - Dozent Dr. Thomas Bannach

Die Rezension bzw. Erfahrungen mit den Kaiserseminaren in Form der Sternebewertungen entsprechen hierbei der Meinung unserer Mitarbeiter, sind sicherlich auch abhängig von den Vorkenntnissen des jeweiligen Hörers, sodass es sich hierbei um eine rein subjektive Einschätzung handelt. Auch kann der eine dem einen Dozenten besser folgen und der andere dem anderen. Es gilt aber wie so oft das Motto: Viel hilft viel. Und wenn man sonst am Wochenende ohnehin nichts gelernt hätte, hat man zumindest Jura gemacht und vielleicht die ein oder andere Sache aus dem Crashkurs unterbewusst mitgenommen.

Folgendes Kaiserseminar haben unsere Mitarbeiter nicht besucht:

  • Kaiserseminar Materielles Öffentliches Recht

Alles in allem waren die Kaiserseminare eine sehr gute Ergänzung der Examensvorbereitung 2. Staatsexamen und haben den Fokus auf die wichtigen Dinge gelenkt. Aber hingehen alleine reicht nicht. Aktives Zuhören, mitdenken, nachbereiten, wiederholen, vertiefen und mit anderen Lerninformationen verknüpfen ist die Devise bei jedem Jura Crashkurs.

juratopia

Bei juratopia handelt es um eine Seite ausschließlich für Referendare, die viele nützliche Informationen rund um das Referendariat bereithält. Besonders hervorzuheben ist der kostenlose E-Mails-Kurs mit den "refhacks", für den man sich hier anmelden kann. Dies sollte man schon am Anfang des Referendariats machen, um die nette Begleitung von juratopia während der gesamten Zeit des Refs zu erhalten.

Das 2. juristische Examen

In NRW werden für das zweite Examen 8 schriftliche Klausuren geschrieben, im Anschluss folgt die mündliche Prüfung. Bei den Klausuren handelt es sich um Folgende:

  • Z1 - Typischerweise eine zivilrechtliche Klausur aus Gerichtssicht (rglm. Urteil)
  • Z2 - Typischerweise eine zivilrechtliche Klausur aus Rechtsanwaltssicht
  • Z3 - Typischerweise eine zivilrechtliche Klausur zwangsvollstreckungsrechtlicher Art aus Gerichtssicht
  • Z4 - Typischerweise eine zivilrechtliche Klausur aus Rechtsanwaltssicht
  • S1 - Typischerweise eine strafrechtliche Klausur aus staatsanwaltlicher Sicht
  • S2 - Typischerweise eine strafrechtliche Klausur aus Gerichtssicht (Urteil) oder Rechtsanwaltssicht (Revision)
  • V1 - Typischerweise eine öffentlich-rechtlicher Klausur aus Gerichtssicht
  • V2 - Typischerweise eine öffentlich-rechtliche Klausur aus Rechtsanwaltssicht

Zu beachten ist jedoch das "typischerweise", da es regelmäßig Abweichungen von dem Schema gibt. Zwar bleibt die Klausur im Rechtsgebiet, aber bei der Z1 kann es auch ein Beschluss statt eines Urteils werden. Oder die Z4 wird zur Kautelarklausur. Oder in der Z3 muss eine Problematik aus dem Zwangsvollstreckungsrecht bearbeitet werden, allerdings aus Rechtsanwaltssicht. Wichtig ist also, sich nicht zu sehr auf die einzelnen Bezeichnungen zu versteifen, sondern auf der Hut und flexibel zu bleiben.

Nach Bestehen der schriftlichen Klausuren folgt die mündliche Prüfung. Diese ist ähnlich zu der mündlichen Prüfung im 1. Examen aufgebaut. Also beginnt die mündliche Prüfung in NRW mit einem Aktenvortrag, den man in einer Stunde vorbereitet und anschließend in maximal 12 Minuten vor der dreiköpfigen Prüfungskommission in freier Rede präsentiert. Im Anschluss folgen die vom Vortrag losgelösten Prüfungsgespräche mit jeweils 50 Minuten Prüfungszeit pro Rechtsgebiet (Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht). Bei 5 Prüflingen also circa 10 Minuten Redezeit pro Prüfling je Rechtsgebiet.